INES diskutiert Zusammenlegung deutscher Marktgebiete

Ab dem 1. Oktober 2021 soll es in Deutschland nur noch ein Marktgebiet für den Gashandel geben. Die Zusammenlegung der bisherigen Marktgebiete von Netconnect Germany und Gaspool könnte auch Auswirkungen auf die Gasspeicher hierzulande haben. Die INES beteiligt sich daher aktiv an dem Prozess.

Wie kam es zur Zusammenlegung der deutschen Gasmarktgebiete?

Der Gasmarkt in Deutschland hat sich seit dem Jahr 2006 drastisch verändert. Von damals 19 Marktgebieten existieren heute nur noch zwei: Netconnect Germany und Gaspool. Ein Gasmarktgebiet ist eine Art Bilanzierungszone für den Gashandel. Das bedeutet in einem Gasmarktgebiet wird die Bilanz des Gases, das in das Gasnetz eingespeist wird, und des Gases, das daraus entnommen wird, ausgeglichen.

Auf Basis von Vorgaben der europäischen Regulierungsbehörde ACER hat die Bundesnetzagentur von der Beratungsgesellschaft Wagner & Elbling GmbH ein Gutachten zu den verbleibenden deutschen Marktgebieten erstellen lassen. Dieses Gutachten untersuchte vor allem die Möglichkeit einer weiteren Zusammenlegung und die damit verbundenen Auswirkungen auf den deutschen Gasmarkt. Das sogenannte WECOM-Gutachten wurde im Mai 2016 veröffentlicht.

Im Gutachten wird vorgeschlagen, dass die Integration der deutschen Marktgebiete mindestens auch das niederländische Versorgungsgebiet TTF umfassen sollte. Nur in dieser Konstellation seien die europäischen Vorgaben an Markt- und Liquiditätsindikatoren zu erfüllen.

Der deutsche Gesetzgeber legte mit der Novelle der Gasnetzzugangsverordnung im Frühjahr 2017 fest, dass die deutschen Marktgebiete bis spätestens April 2022 zusammengelegt werden sollten. Die Integration von Netconnect Germany und Gaspool erfolgt also zunächst ohne niederländische Beteiligung.

Das neue gemeinsame Marktgebiet soll den Namen „Trading Hub Europe“„Trading Hub Europe“„Trading Hub Europe“ tragen. Die Fernleitungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur haben sich hierfür mittlerweile auf ein Startdatum geeinigt: den 1. Oktober 2021.

Download des WECOM-Gutachtens

INES beteiligt sich an Prozess der Marktgebietszusammenlegung

Den Prozess der Marktgebietszusammenlegung dokumentieren Netconnect Germany und Gaspool auf einer Webseite. Nach Angaben der Unternehmen soll mit dem mit dem gemeinsamen Marktgebiet einer der „attraktivsten und zukünftig liquidesten Gashandelsplätze Europas“ entstehen. Die Zeit bis dahin wollen Netconnect Germany und Gaspool gemeinsam mit den Netzbetreibern und den Marktteilnehmern nutzen, um die Versorgungssicherheit und die Effizienz des Gashandels auch in Zukunft reibungslos zu gestalten.

Auch die INES beteiligt sich aktiv an der Diskussion zur Marktgebietszusammenlegung. Im Rahmen der bisherigen Überlegungen nimmt die INES drei Positionen ein:

• Die Fernleitungsnetzbetreiber schlagen vor, das bestehende Niveau der Kapazität zu erhalten. Im Zusammenhang mit Gasspeichern unterstützt die INES diesen Ansatz. Denn Gasspeicher können nur mit einer ausreichenden Versorgung mit Kapazitäten ihre wichtige Rolle bei der Integration der beiden deutschen Marktgebiete einnehmen.

• Um die Gaskapazitäten zu erhalten, wollen die Fernleitungsnetzbetreiber verschiedene Maßnahmen ergreifen. Hierfür soll es eine feste Reihenfolge der Instrumente geben. Die INES vertritt jedoch die Position, dass die Reihenfolge von Maßnahmen zum Erhalt von Gaskapazitäten grundsätzlich kostenorientiert erfolgen muss. Eine Vorfestlegung ist daher nicht sinnvoll. Gleichzeitig begrüßt die INES, dass marktbasierte Maßnahmen vor dem weiteren Ausbau der Gasnetze Vorrang genießen sollen.

• Die Fernleitungsnetzbetreiber haben bisher lediglich die Endergebnisse ihrer Kapazitätsmodellierungen veröffentlicht. Die INES bittet darum, den Prozess der Marktgebietszusammenlegung transparenter zu gestalten. Dafür sollte zum Beispiel das von den Netzbetreibern verwendete Kapazitätsmodell offengelegt werden. Vor diesem Hintergrund wünscht sich die INES, dass der Prozess der Marktgebietszusammenlegung durch die Bundesnetzagentur begleitet wird. Die Behörde sollte als Moderator fungieren und die betroffenen Stakeholder in einem offiziellen Verfahren anhören.

Stellungnahme Marktgebietszusammenlegung

INES nimmt Stellung zum Verfahren KAP+

Die Bundesnetzagentur will im Rahmen der Marktgebietszusammenlegung ein zusätzliche Kapazitäten im deutschlandweiten Gasmarktgebiet sicherstellen. Hierzu hat die Regulierungsbehörde im Mai 2019 das Festlegungsverfahren KAP+ gestartet.

Die INES beteiligte sich mit jeweils einer Stellungnahme zu beiden Schritten des Verfahrens. In ihrer ersten Stellungnahme bat die INES darum, Transparenz darüber zu schaffen, an welchen Netzanschlusspunkten und in welchem Umfang Kapazitäten aufgrund der Marktgebietszusammenlegung wegfallen könnten. Darüber hinaus brachte die INES eine grundsätzliche Unterstützung der Einführung eines Überbuchungssystems zum Ausdruck und verwies auf die Notwendigkeit einer gemeinsamen Ausgestaltung der zukünftig notwendigen Maßnahmen mit den Marktakteuren. Die INES verwies auch darauf, dass eine Vorfestlegung auf den Kapazitätsrückkauf oder andere netzbasierte Maßnahmen nicht zielführend ist. Zudem sprach sich die INES dafür aus, die Kosten marktbasierter Instrumente als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen.

In der zweiten Stellungnahme äußerte sich die INES im Wesentlichen wie folgt:

  • Es erscheint im ersten Schritt zielführend, dass die Fernleitungsnetzbetreiber eine Empfehlung für die zusätzliche Vergabe von Kapazitäten aussprechen. Die Bundesnetzagentur sollte allerdings, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskriminierungsfreiheit, diese Empfehlung überprüfen und genehmigen beziehungsweise gegebenenfalls ablehnen oder um Überarbeitung bitten.
  • In Bezug auf das zukünftige Engpassmanagement sollten die Fernleitungsnetzbetreiber transparent darstellen, wie sie eine Engpasssituation definieren und identifizieren.
  • Für das Engpassmanagement sollten grundsätzlich alle netz- und marktbezogenen Maßnahmen berücksichtigt werden, die physisch wirksam den Engpass aufheben können. Unabhängig von der Akteurs-Ebene.
  • Die Einsatzreihenfolge der netz- und marktbezogenen Maßnahmen zum Engpassmanagement sollte anhand der mit den Maßnahmen verbundenen Kosten festgelegt werden (Merit-Order-List-Gedanke). Der Merit-Order-List-Gedanke sollte konsequent auf alle netz- und marktbezogenen Maßnahmen angewendet werden. Dazu zählen wir auch den Rückkauf von Kapazitäten.
  • Dem Grundgedanken des Energiewirtschaftsgesetzes folgend lehnt die INES eine Preisobergrenze für den Einsatz von netz- und marktbezogenen Maßnahmen ab, da Eingriffe in den Markt oder in marktwirtschaftliche Verträge vermieden werden sollten.
INES-Stellungnahme zum Verfahren KAP+

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