04.09.2020
Heute endet die Konsultation der Bundesnetzagentur zur zukünftigen Regulierung von Wasserstoffnetzen. Die Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES) schlägt hierfür einen adaptiven Ansatz vor. Das heißt, die Regulierung passt sich der Entwicklung des Wasserstoffmarktes schrittweise an. So kann sich das Wasserstoffsystem und damit auch das Gassystem insgesamt schrittweise weiterentwickeln. Und das ist dringend nötig, denn ein auf sauberen Energien basierendes Stromsystem kann den Flexibilitätsbedarf der Zukunft nicht decken. Das Gassystem hingegen verfügt mit seinen Gasspeichern über erhebliche Speichermöglichkeiten. Diese werden in einem treibhausgasneutralen Energiesystem das fehlende Puzzleteil sein.
Mit der heutigen Abgabe einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erläutert die INES, wie ein adaptiver Regulierungsansatz für die Wasserstoffnetze aussehen sollte. „Die Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur muss dazu in einen größeren Kontext gestellt werden“, kommentiert Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der INES. „Es bedarf einer Infrastrukturwende, um die Energiewende zu meistern. Während die Energiewende den Einsatz von sauberen Energien fokussiert, muss mit der Infrastrukturwende Flexibilität in den Systemen geschaffen werden. Das Gassystem im Allgemeinen und damit auch die Wasserstoffinfrastruktur im Speziellen müssen die Energiewende vor allem mit Flexibilität vervollständigen.“
Zur Erreichung dieses Ziels schlägt INES einen adaptiven Regulierungsansatz vor:
Phase 1: Zum aktuellen Zeitpunkt besteht noch keine Notwendigkeit eine Zugangs- oder Entgeltregulierung für Wasserstoffnetze einzuführen. Um neuen Wasserstoff-Produzenten effektiv Zugang zu den bestehenden Netzen (in den drei existierenden industriellen Wasserstoff-Clustern) zu verschaffen, ist eine zeitnahe Schärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausreichend.
Phase 2: Der politische Einsatz von Förderinstrumenten für die Wasserstoff-Produktion wird dazu führen, dass sich der Wasserstoffmarkt in den nächsten Jahren zu einem Nachfrager-Markt entwickelt. Weiter entfernt liegende Produktionsanlagen werden über Transportleitungen an die Cluster angeschlossen. Ein Nachfrager-Markt ist dadurch gekennzeichnet, dass das Angebot die Nachfrage übersteigt. In diesem Entwicklungsstadium des Marktes sollten Netzbetreiber („Clusternetzbetreiber mit Transportaufgabe“) einer Zugangsregulierung unterworfen werden.
Phase 3: Eine Entgeltregulierung sollte erst im darauffolgenden Entwicklungsstadium die Zugangsregulierung ergänzen. Dieses Stadium ist dadurch definiert, dass die Cluster durch die weitere Entwicklung der Wasserstoffnetze miteinander verbunden sind und sich eine flächendeckende Infrastruktur herausgebildet hat. Da mit dem Zusammenwachsen der Cluster der Standortwettbewerb aufgehoben wird, muss regulatorisch ein Wettbewerb simuliert werden, um effiziente Netzentgelte weiterhin sicherzustellen.
„Erst mit einer adaptiven Regulierung können Netz- und Speicherinfrastrukturen im Wasserstoffsystem integriert entwickelt und auf Flexibilität ausgerichtet werden. Nur so kann die Infrastrukturwende und damit die Energiewende gelingen“, erklärt Sebastian Bleschke.
PDF-Download der INES-Stellungnahme zur adaptiven Wasserstoffnetz-Regulierung
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